Kulturstiftung Hohenlohe

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Datenschutz: Vertraulichkeit, Weiterverwendung und Kündigung

Die Kulturstiftung Hohenlohe respektiert die Privatsphäre ihrer Nutzer.

Sie behandelt persönliche Daten von Nutzern vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch die Datenschutzgesetze erlaubt ist oder der Nutzer hierin einwilligt. Die Kulturstiftung Hohenlohe weist darauf hin, dass persönliche Daten seiner Nutzer elektronisch verarbeitet werden. Die Kulturstiftung Hohenlohe ist berechtigt, anonymisierte Nutzerinformationen Dritten für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten dürfen von der Kulturstiftung Hohenlohe ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennungen sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden. Bei Kündigung eines registrierungspflichtigen Dienstes werden die für den Nutzer gespeicherten Daten mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich vorgesehen.

Eintrittskarten

Kartenvorverkauf

Der allgemeine Vorverkauf beginnt am 3. Februar 2020 bei der Geschäftsstelle, bei allen angeschlossenen Reservix-Vorverkaufsstellen sowie im Internet unter www.hohenloher-kultursommer.de oder über www.reservix.de. Für Fördermitglieder der Kulturstiftung beginnt der Vorverkauf am 27. Januar 2020 (nur über die Geschäftsstelle).

 

 

Kartenbestellung/ -verkauf über die Geschäftsstelle

Mit der Kartenbestellung bei der Kulturstiftung Hohenlohe (nachfolgend KSH), spätestens bei Vertragsschluss durch Zahlung der Karten, akzeptiert der Kunde die AGB der KSH, die Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der KSH und dem Kunden (Ticketkäufer) sind. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei durch die Kartenbestellung vom Kunden aus. Mit dem Versand der Eintrittskarte unter Beifügung einer Rechnung mit vermerktem Zahlungsziel bzw. dem Kauf kommt der Veranstaltungsvertrag zustande. Für den Versand wird eine Gebühr von 2,80 € erhoben. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Karten für nicht wahrgenommene Konzerte.

Bei Bestellungen und Buchungen über das Internet gelten ggf. abweichende Bedingungen des Verkaufssystems reservix (www.reservix.de).

Beim Erhalt der Rechnung und/oder den Eintrittskarten sind die aufgedruckten Angaben (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) im eigenen Interesse sofort zu überprüfen.

Karten können frühestens sieben Tage vor Veranstaltungstermin an der Abendkasse hinterlegt werden (nur über die Geschäftsstelle) und müssen spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Hinterlegte und nicht abgeholte Karten werden in Rechnung gestellt.

 

 

 

Ermäßigungen

Gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises erhalten Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen den ermäßigten Eintrittspreis. Gleiches gilt für Inhaber der SWR2 Kulturkarte sowie der Nussbaumcard. Begleitpersonen von Schwerbehinderten miz Merkmal B im Ausweis erhalten freien Eintritt.

Gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises erhalten Schüler/innen und Studierende sowie Kinder 50% Ermäßigung auf den regulären Ticketpreis.

Nur bei Bestellungen über die Geschäftsstelle erhalten Sie ab dem Kauf von 10 Tickets pro Buchung einen Rabatt von 10% auf den Gesamtpreis.

 

Kartenrückgabe ausgeschlossen

Ab der Saison 2023 können Eintrittskarten nicht mehr storniert und erstattet werden. Die Karten sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Die Eintrittskarten sind übertragbar. Falls Sie einen Konzerttermin nicht wahrnehmen können, machen Sie bitte anderen eine Freude. Bei ausverkauften Konzerten behalten wir uns vor, Karten gegen Ausstellung eines Gutscheins zurückzunehmen.

 

 

 

Gutscheine

Für die Ausstellung eines Gutscheins (Ticket mit Gutschein-Code) über die Geschäftsstelle wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,- € erhoben (inkl. Geschenkhülle). Für den Versand wird eine Pauschale von 2,80 € berechnet. Gutscheine können nicht an der Abendkasse eingelöst werden.

 

 

 

Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -absage

Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Gleiches gilt für Verlegungen in andere Räumlichkeiten am Konzerttag, auch wenn eine Übereinstimmung der Bestuhlungspläne im Hinblick auf die Qualität des einzelnen Sitzplatzes nicht gewährleistet werden kann.

Bei Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dem Termin der Veranstaltung der Kaufpreis (ohne Systemgebühr) von der KSH zurückerstattet. Gleiches gilt, wenn eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt wird und der Kunde die Veranstaltung an diesem Ersatztermin nicht besucht.

Sollte eine bereits laufende Veranstaltung von der KSH aus nicht vertretbaren Gründen abgebrochen werden müssen, kann nur dann eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen, wenn weniger als die Hälfte der Veranstaltung stattgefunden hat.

Bei Freiluftveranstaltungen behält sich die KSH vor, den Beginn der Aufführung aus wetterbedingten Gründen zeitlich zu verschieben. Sollte das Musikfest auf Schloss Weikersheim sowie andere Freiluftkonzerte aus witterungs- und sicherheitsbedingten Gründen abgesagt werden müssen, kann, wie bei Freiluftveranstaltungen üblich, kein Ersatzanspruch gewährt werden.

 

Bild- und Tonaufnahmen, Mobiltelefone

Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt.

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch von der KSH berechtigten Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Während der Konzertveranstaltung müssen Mobiltelefone oder ähnliche Geräte ausgeschaltet bleiben. Den Anweisungen des von der KSH eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

 

 

 

Haftung, Gerichtsstand, Sonstiges

Die KSH haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für das Handeln der Erfüllungsgehilfen der KSH gilt Vorgenanntes entsprechend.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Künzelsau.

Der Kunde nimmt die Leistung der KSH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch. Ansprüche gegen Sponsoren der KSH sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sponsoren tragen keine Verantwortung für die Organisation und Durchführung der gesponserten Veranstaltung und haften Dritten, insbesondere Besuchern und Lieferanten der gesponserten Veranstaltung, gegenüber nicht. Kunden werden ihre Ansprüche ausschließlich gegenüber der KSH geltend machen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Für Druckfehler übernehmen wir keine Gewähr.